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Neue EU-Kindersitznormen

Ab 08.04.2008 galt europaweit bzw. innerhalb der EU eine neue Norm für Kindersitze in Kraftfahrzeugen. Diese Info ist wichtig für jeden, der in seinem Kraftfahrzeug Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter dabei hat.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter nur in so genannten *speziellen Rückhaltevorrichtungen* mitfahren dürfen. Die waren bislang meistens nach der Norm ECE R 44/01 und 44/02 gefertigt. Nach dieser Norm gefertigte Vorrichtungen dürfen seit 01.04.2008 nicht mehr benutzt werden.

Ab 2008 galt schließlich, dass die Rückhaltevorrichtungen Pflicht der Norm ECE R 44/03 und 44/04 entsprechen müssen. Mittlerweile gültig ist die i-Size, die neuste Zulassungs-Norm UN ECE Reg. 129 welche sich nach der Größe des Kindes richtet - aber dabei behalten die beiden Normen ECE R 44/03 bzw. 44/04 weiter ihre Gültigkeit. Im Klartext: ein Sytem muss einer dieser drei Normen entsprechen, andere System sind normal nicht zulässig. Nach welchem Standard eine Vorrichtung gefertigt ist, erkennt man normalerweise an einem Etikett. Oft ist es orangefarben. Wenn es fehlt, dann hat man grundsätzlich ein Problem. Man sollte auch keine gebrauchten Sitze ohne Etikett kaufen. Ohne Etikett sozusagen kein Nachweis!

Auf dem Etikett müssen einige Pflichtangaben stehen:

Ob ein Sitz zulässig ist oder nicht, kann man durch einen Blick auf die Prüfnummer erkennen. Sie steht normalerweise unterhalb des Buchstabens E. Die Nummer muss entweder mit 03 oder 04 losgehen. Wer mit einem nicht mehr zulässigen System unterwegs ist, muss mit Bußgeldern rechnen.

[alle Angaben ohne Gewähr, 06.2021]
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