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Neue EU-Kindersitznorm

Seit 08.04.2008 gilt europaweit bzw. innerhalb der EU eine neue Norm für Kindersitze in Kraftfahrzeugen. Diese Info ist wichtig für jeden, der in seinem Kraftfahrzeug Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter dabei hat.

Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis 12 Jahre bzw. bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter nur in so genannten speziellen Rückhaltevorrichtungen mitfahren dürfen. Die waren bislang meistens nach der Norm ECE R 44/01 und 44/02 gefertigt. Nach dieser Norm gefertigte Vorrichtungen dürfen nun seit dem 01.04.2008 nicht mehr benutzt werden.

Nun sind Rückhaltevorrichtungen Pflicht, die nach der Norm ECE R 44/03 und 44/04 gefertigt sind. Nach welchem Standard eine Vorrichtung gefertigt ist, erkennt man normalerweise an einem Etikett. Oft ist es orangefarben. Wenn es fehlt, dann hat man grundsätzlich ein Problem. Man sollte auch keine gebrauchten Sitze ohne Etikett kaufen. Ohne Etikett kein Nachweis!

Auf dem Etikett müssen einige Pflichtangaben stehen:

  • Kategorie des Systems
  • Gewichtsklasse
  • Genehmigungszeichen
  • Herstellerangabe

Ob ein Sitz zulässig ist oder nicht, kann man durch einen Blick auf die Prüfnummer erkennen. Sie steht normalerweise unterhalb des Buchstabens E. Die Nummer muss entweder mit 03 oder 04 losgehen. Wer mit einem nicht mehr zulässigen System unterwegs ist, muss mit Bußgeldern bis 30€ rechnen.

[alle Angaben ohne Gewähr, 06.2008]


Info im Web:



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