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Barrierefrei Reisen, Barrierefreiheit

Im Web gibt es eine Reihe recht ordentlicher Websites, die sich mit dem Thema Barrierefrei Reisen befassen. Trotzdem muss man feststellen, dass in diesem Bereich noch viel zu tun ist. Für die Tourismusbranche geht es in erster Linie um sogenannte 'Zielgruppen' und unter diesen 'Zielgruppen' rangieren Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen nicht weit oben. Man kann nur hoffen, dass die Angebote bald vielfältiger werden.

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen, was man überhaupt unter Barrierefreiheit verstehen kann. Barrierefreiheit ist ein Begriff, der etwas mit Menschen mit Handicap zu tun hat - aber nicht nur mit diesen. Grundsätzlich kann man sagen, dass man bei Barrierefreiheit weitgehend auf Barrieren bzw. Behinderungen verzichtet.

Im Internet hieße das zum Beispiel, dass Webseiten für Sehbehinderte gut konsumierbar sind (durch große Schrift) oder gegebenenfalls der Inhalt durch Vorlesesoftware verständlich gemacht werden kann.

Im realen Leben heißt Barrierefreiheit, dass man sich im öffentlichen Leben möglichst uneingeschränkt bewegen kann. Dies wird umso wichtiger, je eingeschränkter ein Mensch in seinen Bewegungsmöglichkeiten ist. Es geht dabei nicht nur um Menschen, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft beeinträchtigt sind. Es geht z. B. auch um ältere Menschen, die sich nicht mehr so bewegen können wie jüngere Menschen. Es geht aber auch um Menschen, die momentan vielleicht aufgrund einer Erkrankung eingeschränkt sind.

Im Englischen hat sich für Barrierefreiheit der Begriff Accessibility durchgesetzt, was man mit Zugänglichkeit oder Zugriffsmöglichkeit übersetzen könnte. Nicht verwechseln sollte man den Begriff Barrierefreiheit mit dem Begriff Behindertengerecht. Denn wie eingangs erwähnt, wendet sich Barrierefreiheit nicht nur an Menschen mit Behinderungen. Insgesamt wird der Begriff Behindertengerecht auch immer weniger eingesetzt.

Abschließend noch die (deutsche) Definition des Begriffes Barrierfrei gem. Behindertengleichstellungsgesetz, §4:

"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind"

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Weitere Infos im WWW

BSK
Seite des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. mit Tipps und Infos.
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