Rechtlich wichtig ist allerdings, wo man das Ferienhaus gebucht hat. Im Ernstfall geht es nämlich um die Geltendmachung von Ansprüchen. Das bekommt man meistens über das Impressum einer Seite heraus. Es gibt die großen Anbieter (Reiseveranstalter, Ferienhausanbieter) oder aber private Anbieter, die über Portale werben. Wenn man privat bucht, ist das meistens billiger. Eine private Buchung bei deutschen Anbietern ist in der Regel recht sicher. Etwas schwieriger ist es, wenn man im Ausland eine Ferienwohnung von privat bucht. Wenn man Mängel feststellt oder aber die Wohnung doppelt vermietet ist, ist es meistens richtig schwierig, im Ausland seine Ansprüche durchzusetzen.
Irgendwie ist es beim Ferienhaus bzw. der Ferienwohnung nicht viel anders als bei der Mietwohnung. Der große Ärger kommt oft mit der Abrechnung. Dabei kann man sich hier durchaus Ärger sparen. Wichtig ist es, das so genannte Kleingedruckte im Vertrag auch zu lesen. Gerade extra Nebenkosten wie Strom und Endreinigung schlagen gut zu Buche - wer das extra zahlen muss, der muss eben bei Abreise nochmal kräftig zuzahlen. Wenn es aber im Vertrag auch so stand, dann ist das eben so. Da hilft viel meckern auch nicht viel. In den Niederlanden machen sich z. B. deutsche Urlauber immer wieder sehr beliebt, weil sie für gewöhnlich an der Endabrechnung heftig herummäkeln. Aber gerade dort ist es so, dass in der Regel kaum irgendwelche Nebenkosten im Pauschalpreis enthalten sind. Ist man sich hier unsicher, was denn nun im Preis enthalten ist, dann hilft nur eins: Nachfragen!
Dänemark gehört zu den großen Ferienhausurlaubsländern, jährlich gibt es gut 15 Millionen Übernachtungen in Ferienhäusern. Die Infrastruktur an Ferienhäusern ist dementsprechend sehr gut und man ist bemüht, deren Qualität auch hochzuhalten.
90 Prozent der Buchungen kommen wahrscheinlich über Ferienhausvermittler zustande. Das ist nicht immer unproblematisch, daher versucht man hier immer wieder einzugreifen und die Sicherheit für Urlauber zu erhöhen. Zuletzt wurden 2011 die Rechte beziehungsweise die Möglichkeiten von Mietern gestärkt. Es wurde ein Beschwerdeausschuss (Ankenævn for Feriehusudlejning) gebildet, an den sich Ferienhausmieter wenden können, wenn sie mit Qualität oder Service ihres gebuchten Urlaubsdomizils nicht zufrieden sind. Dieser Ausschuss behandelt Klagen, die sich gegen dänische Vermittlungsbüros wenden. Die neue Initiative geht auf eine Zusammenarbeit der dänischen Verbraucherschutzorganisation Forbrugerrådet und des Branchenverbands der dänischen Ferienhausbüros, Feriehusudlejernes Brancheforening zurück. Für Einsprüche wird zunächst eine Gebühr von 300 dänischen Kronen (ca. 40 Euro) erhoben. Wird dem Einspruch ganz oder teilweise stattgegeben, erhalten Betroffene diese Abgabe zurück. Das Formular für Ferienhaus-Einsprüche findet man unter www.fbnet.dk.
[02.2011]