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Die Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle stammt vom Landgericht Frankfurt. Sie dient als Anhaltspunkt dafür, was man als Minderung bei welchem Mangel geltend machen kann. Sie kann allerdings lediglich als Richtlinie gelten, da sie für ein Gericht nicht verbindlich ist. Gegebenenfalls muss man sich mit Einzelfallentscheidungen des Gerichtes zufrieden geben oder auf andere konkrete Urteile zurückgreifen. Trotzdem ist die Frankfurter Tabelle nach wie vor eine ganz brauchbare Richschnur.

Art der Leistung Mängel Prozentsatz Bemerkungen
Unterkunft 1. Abweichungen von dem gebuchten Objekt 10 - 25 je nach Entfernung
  2. Abweichende örtliche Lage(Strandentfernung) 5 - 15  
  3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow) 5 - 10  
  4. Abweichende Art der Zimmer   Entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder unbekannte Reisende zusammengelegt werden
  a) Doppelzimmer statt EZ 20  
  b) Dreibettzimmer statt EZ 25  
  c) Dreibettzimmer statt DZ 20 - 25  
  d) Vierbettzimmer statt DZ 20 - 30  
  5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers    
  a) zu kleine Fläche 5 - 10  
  b) fehlender Balkon 5 - 10 bei Zusage/je nach Jahreszeit
  c) fehlender Meerblick 5 - 10 bei Zusage
  d) fehlendes (eigenes) Bad/WC 15 - 25 bei Buchung
  e) fehlendes (eigenes) WC 15  
  f) fehlende (eigene) Dusche 10 bei Buchung
  g) fehlende Klimaanlage 10 - 20 bei Zusage/je nach Jahreszeit
  h) fehlendes Radio/TV 5 bei Zusage
  i) zu geringes Mobiliar 5 - 15  
  k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit, etc.) 10 - 50  
  l) Ungeziefer 10 - 50  
  6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen    
  a) Toilette 15  
  b) Bad/Warmwasserboiler 15  
  c) Stromausfall/Gasausfall 10 - 20  
  d) Wasser 10  
  e) Klimaanlage 10 - 20 je nach Jahreszeit
  f) Fahrstuhl 5 - 10 je nach Stockwerk
  7. Service    
  a) vollkommener Ausfall 25  
  b) schlechte Reinigung 10 - 20  
  c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) 5 - 10  
  8. Beeinträchtigungen    
  a) Lärm am Tage 5 - 25  
  b) Lärm in der Nacht 10 - 40  
  c) Gerüche 5 - 15  
  9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) 20 - 40 je nach Art der Prospektzusage (z.B. "Kururlaub")
Verpflegung 1. Vollkommener Ausfall 50  
  2. Inhaltliche Mängel    
  a) eintöniger Speisezettel 5  
  b) nicht genügend warme Speisen 10  
  c) verdorbene (ungenießbare) Speisen 20 - 30  
  3 Service    
  a) Selbstbedienung (statt Kellner) 10 -15  
  b) lange Wartezeiten 5 - 15  
  c) Essen in Schichten 10  
  d) verschmutzte Tische 5 -10  
  e) verschmutztes Geschirr, Besteck 10 - 15  
  4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal 5 - 10 bei Zusage
Sonstiges 1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool 10 - 20 bei Zusage
  2. Fehlendes Hallenbad   bei Zusage
  a) bei vorhandenem Swimmingpool 10 soweit nach Jahreszeit benutzbar
  b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool 20  
  3. Fehlende Sauna 5 bei Zusage
  4. Fehlender Tennisplatz 5 - 10 bei Zusage
  5. Fehlendes Mini-Golf 3 - 5 bei Zusage
  6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule 5 - 10 bei Zusage
  7. Fehlende Möglichkeit zum Reiten 5 - 10 bei Zusage
  8. Fehlende Kinderbetreuung 5 - 10 bei Zusage
  9. Unmöglichkeit des Badens im Meer 10 - 20 je nach Projektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
  10. Verschmutzter Strand 10 - 20  
  11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme 5 - 10 bei Zusage
  12. Fehlende Snack- oder Strandbar 0 - 5 je nach Ersatzmöglichkeit
  13. Fehlender FKK-Strand 10 - 20 bei Zusage
  14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt   bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit
  a) bei Hotelverpflegung 0 - 5  
  b) bei Selbstverpflegung 10 - 20  
  15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure) 5 - 15 bei Zusage
  16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße 0 - 5 je nach Ausweichmöglichkeit
  17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten 20 - 30 des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
  18. Fehlende Reiseleistung    
  a) bloße Organisation 0 - 5  
  b) bei Besichtigungsreisen 10 - 20  
  c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung 20 - 30 bei Zusage
  19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug   anteiliger Reisepreis für
  a) im gleichen Hotel   1/2 Tag
  b) in anderes Hotel   1 Tag
Transport 1. Zeitlich verschobener Abflug über 4 Stunden hinaus 5 des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
  2. Ausstattungsmängel    
  a) niedrigere Klasse 10 - 15  
  b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard 5 - 10  
  3. Service    
  a) Verpflegung 5  
  b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) 5  
  4. Auswechslung des Transportmittels   der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
  5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel   Kosten des Ersatztransportmittels

[Alle Angaben ohne Gewähr. Der Text dient nur der Information und stellt keine Rechtsauskunft oder -beratung dar. Urlaub-Reise-Wegweiser, 2006]


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