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Rauchverbote in Reiseländern

Das Thema Rauchen wird immer heftiger diskutiert, man ist es mittlerweile gewohnt, dass der Nichtraucherschutz heute eine große Rolle spielt und dazu immer mehr Rauchverbote verabschiedet werden. Es ist nicht schlecht, wenn man ein paar grundlegende Regelungen in Reiseländern kennt, denn das Rauchen in Rauchverboten kann mit empflindlichen Strafen belegt werden.

Regelungen in Europa

  • Belgien: das Rauchen ist in Gaststätten seit Anfang 2007 verboten (in Bars und Cafes ist es noch erlaubt).
  • Dänemark: Ab Januar 2007 soll gemäß Auskunft des dänischen Fremdenverkehrsverbandes das Rauchen in Zügen der Dänischen Bahn DSB verboten werden. Es gibt dann keine Raucherabteile mehr. Seit April 2007 ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen sowie Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes verboten. Seit August 2007 ist das Rauchen in Gaststätten ab 40m² verboten, es sei denn es gibt spezielle Raucherbereiche.
  • Rauchverbote in Deutschland
    • Baden-Württemberg: seit August 2007 Rauchverbot in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, Behörden, Schulen, Krankenhäusern und in Gaststätten. Für Gaststätten gibt es Sonderregeln, wonach in separaten Räumen geraucht werden kann.
    • Bayern: seit Januar 2008 Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten, ähnlich wie in Baden-Württemberg. Allerdings sieht das bayerische Gesetz keine separaten Raucherräume vor. Dafür darf innerhalb geschlossener Gesellschaften geraucht werden, dies gilt insbesondere für so genannten Raucherclubs. Etwas unklar ist die Regelung für Festzelte und ähnliches. Hier soll das Raucher per Übergangslösung erlaubt bleiben.
    • Berlin: Seit Januar 2008 Rauchverbot in öffentlichen Verwaltungen. Außerdem gilt ein Rauchverbot für alle Kinder- und Jugendeinrichtungen. Auch in Gaststätten gilt ein Rauchverbot, geraucht werden kann jedoch in separaten Räumen, sofern eine Gefährdung für Nichtraucher auszuschließen ist.
    • Brandenburg: Seit Januar 2008 Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Gastronomie. Zulässig ist in der Gastronomie die Einrichtung separater Raucherräume, sofern keine Gefährdung von Nichtrauchern besteht.
    • Bremen: Seit August 2006 Rauchverbot in Krankenhäusern, Kindereinrichtungen und Schulen. Ab Januar 2008 Rauchverbot in Gaststätten, Raucherräume sind erlaubt.
    • Hamburg: Seit Januar 2008 Rauchverbote in Form eines Nichtraucherschutzgesetzes. Rauchverbot gilt in Behörden und allen öffentlichen Einrichtungen, in Lebensmittelgeschäften, in Krankenhäusern, Schulen, Sporthallen, Hallenbädern, Einkaufszentren und Gaststätten aller Art. In Gaststätten ist das Rauchen in abgeschlossenen Räumen weiterhin erlaubt. In nicht öffentlich zugänglichen anlagen wie Vereinsheimen bleibt das Rauchen erlaubt.
    • Hessen: Seit Oktober 2007 gilt ein Nichtraucherschutzgesetz. Es gilt für alle öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäuser, Sportanlagen, Schulen aller Art, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Flughafen sowie Gaststätten aller Ort. Rauchen in Gaststätten ist nur in komplett abgetrennten und ausgewiesenen Räumen erlaubt.
    • Mecklenburg-Vorpommern: Seit August 2007 in Kraft getreten Rauchverbot für Behörden, Schulen, Krankenhäuser, Heime, Sportstätten, Öffentliche Einrichtungen wie Museen, bestimmte Bereiche im Personenverkehr wie Passagierterminals. Für Gaststätten gilt seit Januar 2008 ein Rauchverbot, abgetrennte Rauchbereiche sind erlaubt.
    • Niedersachsen: Seit August 2007 Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie. Abgetrennte Räume können als Raucherzonen ausgewiesen werden. Rauchverbot gilt nicht, wenn im Gaststättenbetrieb nur Hausgäste bedient werden (z. B. an der Hausbar)
    • Nordrhein-Westfalen: Seit Januar bzw. Juli 2008 gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten. Gaststätten können Nebenräume als Raucherzonen einrichten, die Gefährdung von Nichtrauchern muss dabei beachtet werden. Kein Rauchverbot gilt in typischen Vereinsheimen bzw. speziellen Raucher-Clubs.
    • Rheinland-Pfalz: Rauchverbot seit Februar 2008. Es gilt für öffentliche Gebäude und Gaststätten. In Gaststätten können abgetrennte Räume als Raucherzimmer eingerichtet werden.
    • Saarland: Seit Februar 2008 Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie. In abgetrennten Räumen kann Rauchen erlaubt werden, sofern kein Nichtraucher gefährdet wird. Ab Februar 2009 gilt ein gelockertes Recht, wonach Gaststätten mit weniger als 75m² Fläche in denen nur kalte bzw. einfache Speisen zubereitet werden zur Rauchergaststätte gemacht werden können. Allerdings gibt es strenge Auflagen, wer dort mitarbeiten darf. Der Zutritt in solche Gaststätten ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt.
    • Sachsen: Seit Februar 2008 gilt ein Nichtraucherschutzgesetz, das im ersten Stepp für inhabergeführte Einraum Gaststätten jedoch nicht gelten soll. Demnach darf eine Gaststätte mit weniger als 75m², die keinen Nebenraum besitzt, als Rauchergaststätte betreiben werden. Jugendliche unter 18 Jahren haben hier jedoch keinen Zutritt. Die Gaststätte muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.
    • Sachsen-Anhalt: Seit Januar 2008 Rauchverbot in der Gastronomie, Sporteinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Kultureinrichtungen, Hotels und auch an allen Gebäuden bzw. Firmen mit einer mehrheitlichen Landesbeteiligung. Raucherzimmer sind erlaubt, sofern Nichtraucher dadurch nicht gefährdet werden.
    • Schleswig-Holstein: Rauchverbot seit Januar 2008, wobei man in abgetrennten Räumen weiterhin Rauchen darf.
    • Thüringen: Nichtraucherschutzgesetz seit Juli 2008 in Kraft getreten ist. Geraucht werden darf in abgeschlossenen Räumen.
  • In England wurde nach langem Hin und Her im Juli 2007 ein Gesetz verabschiedet, welches das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen verbietet. Dazu gehören neben allgemeinen öffentlichen Einrichtungen und Restaurants nun auch Pubs, diese sollte anfangs nicht mit einbezogen werden. Das Gesetz hat eklatante Folgen, denn man beobachtet in der Folge den Niedergang der Pubkultur in England.
  • Frankreich: seit Februar 2007 ist es untersagt, in öffentlichen Einrichtungen zu rauchen. Die Regelung gilt z. B. an Bahnhöfen und Flughäfen sowie in Schulen, Ämtern und anderen Gebäuden mit Publikumsverkehr. Ausnahme: Tabakgeschäfte, Spielcasinos, Diskotheken, Cafés, Hotels und Restaurants. Im Januar wurde das Rauchverbot dann auch auf die Ausnahmefälle ausgeweitet, gilt also auch in Restaurants, Cafes und so weiter.
  • Griechenland kennt nur eine relativ schwammige Regelung. Demnach ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen und im öffentlichen Transportwesen untersagt. In Restaurants gilt ein beschränktes Rauchverbot. Allerdings hält sich kaum jemand daran. Griechenland will nun bis 2010 ein neues Konzept vorlegen und damit das Rauchen effizienter einschränken.
  • In Irland gilt schon seit 2004 ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen, an Arbeitsplätzen und auch Restaurants und Pubs. Das Programm wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen, zumal man auch staatliche Hilfsprogramme zum Nichtrauchen auflegte. Irland gilt als eines der ersten Ländern, das ein Rauchverbot flächendeckend verwirklichen konnte.
  • Island hat seit Juni 2007 ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten. Je nachdem gibt es spezielle Nichtraucherkabinen bzw. Nichtraucherzimmer.
  • Italien: schon seit Dezember 2004 ist das Rauchen in italienischen Zügen verboten. Das Rauchen ist in öffentlichen Gaststätten seit 2005 verboten, es gibt abgetrennte Raucherbereiche. In Südtirol wurde das italienische Rauchverbot für verfassungswidrig erklärt und es gibt seit 2007 modifizierte Regelungen.
  • Kroatien konnte ein geplantes Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Gaststätten nicht realisieren. Seit 2008 gibt es ein Gesetz, welches den Umgang mit Tabakerzeugnissen reguliert, das aber kaum klare Regeln beinhaltet.
  • Lettland: seit 1. Juli 2006 gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen, Bars und Restaurants. In getrennt belüfteten Räumen ist das Rauchen weiter erlaubt.
  • Luxemburg: hier gilt seit dem 5. September 2006 ein Rauchverbot in allen Restaurants, Schulen und öffentlichen Gebäuden. Ausnahmen gibt es für Bars und Cafés, hier gilt das Rauchverbot nur von 12h bis 14h und von 19h bis 21h, und Restaurants, die mit Genehmigung einen speziellen Raum hierfür einrichten (der aber höchstens 25 % der Gesamtfläche ausmacht).
  • In Malta darf in öffentlichen Einrichtungen nur noch in speziell gekennzeichneten Raucherbereichen geraucht werden.
  • In Mazedonien ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen nur in getrennten Bereichen zulässig.
  • In den Niederlanden wurde das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen (Behörden u. ä.) schon 1990 verboten. 2000 folgte ein Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Jahr 2004 wurde das Rauchverbot dann auf andere öffentliche Bereiche und auch auf Arbeitsplätze ausgeweitet. Es ist aber auch so, dass man den Betreibern eine gewisse Handlungsfreiheit gegeben hat. So kann jeder Raucherbereiche ausweisen, wenn dadurch die Grundanforderungen des Nichtraucherschutzes eingehalten werden. Das bedeutet: man findet immer wieder recht ausgedehnte Raucherbereiche. Im Jahr 2008 wurde dann das Rauchverbot für Gaststätten, Hotels und Restaurants verabschiedet. Nicht durchsetzen ließ sich das Verbot für Coffee Shops. Außerdem kann ein Hotelier ein Hotelzimmer weiter als Raucherzimmer deklarieren. Grundsätzlich nicht unter das Rauchverbot fallen als privat deklarierte Bereiche und abgetrennte Raucherbereiche.
  • In Nordirland gilt seit April 2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsplätzen.
  • Norwegen: seit Juni 2004 darf in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gaststätten, Bars und Hotels nicht mehr geraucht werden. Eine Ausnahme gilt, wenn Veranstaltungen stattfinden. Verstöße gegen das Rauchverbot treffen nicht den Raucher, sondern den Inhaber der Einrichtung.
  • Österreich: Beim Friseur, in Jugend- und Gästehäusern und auch in ÖBB-Speisewagen ist Rauchen seit Anfang 2007 verboten. In Gaststätten soll das Verbot kommen, im Moment setzt man auf die Freiwilligkeit der Gastronomie.
  • In Portugal gilt seit Januar 2008 ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, Nahverkehrsmitteln und an Arbeitsplätzen. Dieses Verbot betrifft auch Restaurants, allerdings dürfen Betreiber von Lokalen unter 100m² Raucherbereiche einrichten, sofern die Entlüftungseinrichtungen einen Nichraucherschutz gewähren. Das ist jedoch so aufwändig, dass die meisten Wirte das komplette Rauchverbot umsetzten.
  • Schottland verabschiedete schon im März 2006 ein Rauchverbot für alle öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsplätze und Gaststätten inklusive Pubs. Das Rauchverbot gilt auch in Wartehäuschen für Busse, selbst in firmeneigenen PKW darf nicht mehr geraucht werden.
  • Schweden: seit Juni 2005 gilt ein Rauchverbot öffentlichen Einrichtungen sowie in Restaurants und vergleichbaren Einrichtungen. In den Freibereichen und speziellen Raucherbereichen ist Rauchen erlaubt. , Bars, Cafés und Restaurants
  • Schweiz: Öffentliche Verkehrsmittel sowie Bahnhofshallen sind seit dem 11. Dezember 2005 rauchfrei.
  • Spanien: das Rauchen ist öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich verboten. Außerdem ist das Rauchen in allen Bereichen verboten, welche der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das gilt auch für private Bereiche, wenn die Öffentlichkeit darauf zugreifen kann! Gaststätten mit mehr als 100m² Fläche müssen Nichtraucherzonen ausweisen, Gaststätten mit Flächen unter 100m² können die Regelungen nach eigenem Gutdünken reglen. Sie können, müssen aber keine gesonderten Raucherbereiche ausweisen. Bereits am 10. Juni 2005 war auch auf Mallorca und den übrigen Balearischen Inseln ein Antitabak-Gesetz in Kraft getreten, welches das Rauchen in öffentlichen Räumen, wie Amtsgebäuden, Büros, Krankenhäusern, Flughäfen, Bahnhöfen und Gastronomiebetrieben verbietet. Nur Bars und Kneipen, die kein Essen anbieten, brauchen kein Rauchverbot zu verhängen.
  • Tschechien: Seit Januar 2006 darf in Tschechien in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kinos und Theatern, Sporthallen sowie auf Bahnhöfen oder an Haltestellen von Straßenbahn und Bus nicht mehr geraucht werden. Das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich untersagt, das Rauchen in Räumen, in denen auch Nichtraucher sind, ist schon seit 1989 verboten.
  • Ungarn hat ein Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln zwar durchgesetzt, es bestehen aber viele Ausnahmeregeln (z. B. für Betreiber privater Linien). Auch das Rauchverbot in öffentlichen Räumen ist eher unscharf gekennzeichnet. Im Prinzip besteht nur ein Verbot an öffentlich-rechtlichen Plätzen. Somit kann in Gaststätten im Prinzip weiter geraucht werden.
  • In Wales gilt seit April 2007 ein vollständiges Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen, inklusive Restaurants, Pubs und Clubs.

Regelungen in Amerika

  • In Argentinien gilt seit 2005 ein Gesetz, welches das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen verbietet, in Gaststätten ist das Rauchen in separaten Räumen möglich.
  • Brasilien hält sehr viel auf den Schutz von Nichtrauchern. Schon seit 1996 gibt es praktisch ein gesetzliches Verbot, in öffentlich zugänglichen Gebäuden zu rauchen. Eine Ausnahme gilt für eigens abgetrennte Bereiche, die den Schutz des Nichtrauchers durch technische Maßnahmen gewährleisten müssen.
  • Chile kennt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und auch am Arbeitsplatz. Gaststätten können Rauchen in eigens ausgewiesenen Raucherbereichen erlauben. Die müssen jedoch komplett abgetrennt und gut belüftet sein.
  • Hongkong: Mit Beginn des neuen Jahres 2007 darf in den meisten Lokalen sowie an vielen öffentlichen Plätzen nicht mehr geraucht werden. Betroffen sind Restaurants und Karaoke-Bars sowie alle Arbeitsstätten, Schulen und Behörden, Museen, Sportpaläste und Schwimmbäder, öffentliche Strände und in städtischen Parks. Ausgenommen bleiben vorerst Nachtclubs, Mahjong-Bars und Massage-Salons. Diese müssen das Rauchverbot bis zum 1. Juli 2009 umsetzen.
  • In Kanada gelten teilweise Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und auch Gaststätten. Allerdings gibt es kein landesweit gültiges Rauchverbot.
  • In Kuba gilt seit 2005 ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, an Arbeitsplätzen, Verkehrsmitteln und in Gaststätten. Praktisch in keinen öffentlich zugänglichen Ort ist Rauchen noch erlaubt. In Gaststätten darf man nur noch in gesonderten Raucherbereichen rauchen.
  • In Peru ist das Rauchen in geschlossenen öffentlich genutzten Räumen verboten. Dazu zählen praktisch alle öffentlich zugänglichen Räume (auch private) und öffentliche Verkehrsmittel.
  • In Uruguay ist seit März 2006 das Rauchen in Restaurants verboten.
  • In den USA kennt man Rauchverbote eigentlich schon relativ lange. Aber wie so oft, sind die Regelungen und Umsetzungen doch sehr unterschiedlich. Manchmal fühlt man sich als Raucher wie ein Aussätziger, manchmal spielt alles keine Rolle. Grundsätzlich gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen. Ein gewisse Ausnahme bilden internationale Charterflüge. Manchmal sind auch Raucherzonen in Casinos ausgenommen, stellenweise gibt es Raucherzonen in kleinen Pubs sowie in Bordellen. In einigen Bundesstaaten konnten Rauchverbote in Gaststätten nicht durchgesetzt werden (z. B. Iowa, Wisconsin, South Carolina oder etwa Virginia)

Regelungen in Australien und Neuseeland

  • In Australien gibt es kein einheitliches Landesgesetz. Es ist so, dass jeder Bundesstaat den Sachverhalt selbst regelt. Allerdings halten sich landesweit sehr viele Gaststätten an das Rauchverbot. In Victoria und Queensland ist es generell verboten, in öffentlichen Gebäuden zu rauchen.
  • In Neuseeland gilt seit 2004 ein Rauchverbot an Arbeitsplätzen, dass mittlerweile auch für alle öffentlichen Räume und Gaststätten gilt.

Regelungen in Asien

  • In Bangladesch gilt ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen
  • In Bhutan gilt nicht nur ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit. Auch der Verkauf von Tabakwaren ist verboten. Wer noch rauchen will, muss sich Tabakwaren im Ausland beschaffen und darf diese dann nur im privaten Bereich konsumieren.
  • In Israel gibt es wohl kein eindeutiges gesetzliches Rauchverbot, allerdings gibt es in vielen Gaststätten ein Rauchverbot. Das gilt besonders in Städten. Dabei ist das Rauchen in eigenen Raucherbereichen erlaubt. Insgesamt wird das Rauchverbot aber sehr unterschiedlich gehandelt.
  • Japan kennt wohl keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Aber in dem Land ist immer alles möglich. So gibt es in einigen Städten Nichtraucherzonen, die sich auf komplette Straßenzüge beziehen. Der Grund war die zu große Anzahl an Rauchern. In diesen Bereichen gibt es allerdings oft eigens geschaffene Raucherabteile bzw. Raucherzimmer. Das ist ziemlich skurril - aber es ist eben Japan.
  • In Singapur ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln verboten.
  • In Thailand ist das Rauchen im Prinzip in öffentlich zugänglichen Räumen mit Klimaanlage verboten. Aber in Restaurants und ähnlichem gibt es in der Regel getrennte Raucherbereiche. Auch in Hotels gibt es Raucher und Nichtraucherzimmer. Rauchverbotshinweise sollte man jedoch beachten, da es Strafen gibt.
  • In der Türkei gilt seit Januar 2008 ein ziemlich eindeutiges Rauchverbot. Rauchen an öffentlich zugänglichen Orten ist fast ausnahmslos untersagt. In Gaststätten gibt es praktisch keine Raucherzonen.

[Urlaub-Reise-Wegweiser, 05.2009. Angaben ohne Gewähr]




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