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Busreisende sollen bei Verspätungen auch ein Recht auf Entschädigung erhalten.

Auch Fernbusreisende in der EU haben ein Recht auf Entschädigung. Diese gilt aber nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer, voraussichtlich soll das Gesetz dazu ab Ende 2013 in Kraft treten.

Ein Kunde erhält dann z. B. den vollen Reisepreis zurück, wenn sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden verspätet. Bei Verspätungen ohne Anschlussmöglichkeiten sollen Reisende eine oder höchstens zwei Hotelübernachtungen von bis zu 80 Euro bezahlt bekommen. Für verloren gegangenes Gepäck gibt es eine Entschädigung, höchstens jedoch 1200 Euro.

Gelten soll das neue Recht für Linienbusverbindungen quer durch Europa, nicht für Charterfahrten oder reine Ausflugsfahrten. EU Mitgliedsländer können einheimischen Unternehmern, die nur im Inland unterwegs sind, eine Schonfrist bei der Umsetzung dieser Regelungen von bis zu acht Jahren einräumen.

[07.2012, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]

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