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Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten.

Das Berliner Kammergericht gab zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) bezüglich der Klarheit von Flugpreisen im Internet statt (Az.: 5 U 147/10 und 24 U 90/10).

Die Richter stellten klar: Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssten im ausgewiesenen Preis enthalten sein. Es reiche nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird, so die Richter.

Die Urteile waren im Januar 2012 jedoch noch nicht rechtskräftig.

[01.2012, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]

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