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Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Informationspflicht wegen Pass oder Visum
Ein interessantes Urteil fällte der BGH (BGH Karlsruhe X ZR 198/04) bezüglich der Informationspflicht von Reisebüros in Sachen Pass- oder Visumpflicht.

Im beurteilten Fall ging es darum, dass eine Frau eine Reise nach Bulgarien buchte und nicht darüber informiert war, dass man für Bulgarien einen Pass benötigt. Ihr Sohn hatte keinen Pass dabei, weshalb sie am Flughafen abgewiesen wurde.

Die Frau versuchte nun, die daraus entstandenen Kosten ihrem Reisebüro aufzuerlegen. Das BGH befand jedoch, das Reisebüro sei nicht für die Mehrkosten verantwortlich zu machen. Zwischen dem Reisebüro und der Klägerin sei kein Vertrag zustande gekommen. Vielmehr sei der verantwortliche Vertragspartner der Reiseveranstalter. Wenn überhaupt hätte die Frau den Reiseveranstalter verklagen müssen. Ob sie damit Erfolg gehabt hätte, wurde freilich nicht gesagt.

[07.2007, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]

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