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Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Nicht prospektgemäßer Pool kein Minderungsgrund
Ein bemerkenswertes Urteil fällte das Amtsgericht Duisburg mit Az.: 49 C 1338/05. Es ging hierbei um die Frage, ob ein Urlauber Anspruch auf Minderung hat, wenn der Pool am Hotel nicht genauso aussieht wie der im Prospekt abgebildete Pool.

In diesem Fall bemängelte der Kläger genau diesen Umstand. Der Pool habe anders ausgesehen, als der im Prospekt. Er konnte dies sogar mit Fotos belegen. Allerdings erkannte das Gericht in diesem Fall nicht, dass der Nutzen des Pools und damit der Nutzen der Reise durch den anders aussehenden Pool beeinträchtigt wurde. Der Pool am Urlaubsort sei nicht wesentlich kleiner gewesen als der im Prospekt abgebildete. Und eine genaue Pool-Form sein dem Touristen nicht zugesichert worden. Eine Abweichung von der Abbildung sei demnach auch kein Reisemangel.

[07.2007, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]

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