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Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Diebstahl aus dem Zimmersafe nicht immer abgesichert

Auch wer seine Wertsachen in einen Zimmersafe deponiert, darf bei Verlust nicht immer auf Ersatz hoffen. In einem Fall waren einem Ehepaar Wertgegenstände aus dem Safe entwendet worden. Sie verlangen vom Veranstalter einen finanziellen Ausgleich für den Verlust. Da der nicht zahlen wollte, ging das Ehepaar vor Gericht.

Das Gericht gab jedoch dem Veranstalter Recht (AG Duisburg, Az 50 C 1464/03). Der Safe sei technisch in Ordnung gewesen und ohne Einschränkung nutzbar. Es handle sich beim Verlust lediglich um eine Unannehmlichkeit, für die ein Veranstalter nichts kann. So etwas könnte genauso gut zu Hause passieren. Es sei auch unerheblich, ob der Dieb - wie das Ehepaar behauptete - ein Hotelangestellter war oder nicht.



[06.2009, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
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