Wir verwenden keine Cookies. Da wir aber mit Werbepartnern (z. B. Google) zusammenarbeiten, beachten Sie bitte vor Nutzung der Webseite folgende Details
Urlaub-Reise-Wegweiser
Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Haftung von Reiseveranstaltern für Sicherheit in Vertragshotels
Nachdem es bedauerlicherweise in jüngster Vergangenheit zu schweren Unfällen in Hotels kam, hat der BGH hinsichtlich der Haftung von Reiseveranstaltern für die Sicherheit in Vertragshotels sehr verbraucherfreundliche Urteile gesprochen (Bundesgerichtshof X ZR 142/05 und X ZR 44/04). Gleichwohl können die Urteile das Leid der Betroffenen Personen kaum wieder gut machen.

In einem Fall ertrank ein kleiner Junge in einem Swimming Pool. Er kam mit dem Arm in ein unvergittertes Ansaugrohr und konnte sich nicht mehr befreien. Der Unfall ereignete sich wohl durch die Nutzung einer Rutsche. Die Anlage mit der Rutsche war neu und nicht genehmigt. Der Veranstalter pochte darauf, dass die Rutsche nicht Bestandteil der Reise gewesen sei. Allerdings vertrat das Gericht die Ansicht, die Einrichtung gehöre aus Sicht des Reisenden zum Leistungsangebot des Veranstalters. Zudem habe der Veranstalter den Sicherheitsstandard vor Ort zu prüfen. Der Reiseveranstalter wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt.

Im zweiten Fall verletzte sich ein Kind an der Eingangstür des Hotels am Reiseort. Es lief gegen die Tür, deren Glas zersplitterte und das Kind schwer verletzte. Dabei hatte der Veranstalter für die Anlage als kindgerecht ausgestattete Anlage geworben. Der BGH verdonnerte auch hier den Veranstalter zu Zahlung eines Schmerzensgeldes. Der Veranstalter müsse, wenn er mit kindgerechter Ausstattung werbe, auch mit den Konsequenzen rechnen und die Einrichtung auf Gefährdungen für Kinder überprüfen.

[07.2007, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
Google-Anzeige

Weitere Infos im WWW

Anzeigen
Amazon-Anzeige
*Bitte beachten Sie: als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Käufen. Aus diesem Grund wird ein Tracking Cookie gesetzt, wenn Sie auf den Amazon-Link klicken