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Warnwestenpflicht
Immer wieder pünktlich zur Urlaubszeit wird auf die Warnwestenpflicht hingewiesen, die in
vielen Ländern gilt. Wer im europäischen Ausland mit dem Fahrzeug unterwegs ist, der sollte sich
vorher über die im jeweiligen Land gültigen Regeln informieren. Dabei kann die Pflicht sowohl für
Auto- und Motorrad gelten, manchmal sogar für Radfahrer (wie in Ungarn).
Rechtliche Anforderungen an Warnwesten
Relativ klar ist, wie eine Warnweste beschaffen sein soll. Aber nur relativ! Ziemlich eindeutig
ist für den europäischen Raum, dass eine Weste nach EN 471 zertifiziert sein muss. Das kann man
normalerweise auf dem Aufnäher im Inneren der Weste ersehen. Eine Weste, die dieses Kriterium
nicht erfüllt, wird nicht anerkannt! Bei den Farben herrscht etwas Unklarheit. In Europa sind
rote, gelbe und orangenfarbene Westen zugelassen. Manchmal gibt es sie auch in grün. Für
Deutschland ist die Auswahl kleiner. Hier müssen sie gelb oder orange sein. Also liegt man
mit einer dieser Farben immer ganz gut.
Wo gilt die Pflicht?
Wo gilt nun die Westenpflicht? Das kann man zu einem Stichtag zwar relativ klar sagen, aber
die Rechtslage ändert sich doch permanent. Da verliert man leicht den Überblick. Vor allem ist es
schwer, sich zu merken, in welchem Umfang die Pflicht gilt. Oft muss man die Warnweste beim
Aussteigen während einer Panne oder eines Unfalles zwar anlegen, aber es ist nicht strafbar, wenn
man die Warnweste nicht mitführt. Klingt paradox, ist aber so. In Belgien herrscht zum Beispiel
Tragepflicht bei Pannen oder Unfällen. Wer dann keine Weste anhat, kann empfindlich bestraft werden.
Interessanterweise ist aber das Mitführen einer Weste nicht zwingend vorgeschrieben. Das heißt, wer
keine West im Auto hat, wird normalerweise nicht bestraft. Nachfolgend ein paar Infos zu Ländern:
- Belgien: Tragepflicht z. B. wenn man auf der Autobahn bzw. einer Schnellstraße das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Geahndet wird nur das Missachten der Tragepflicht. Wer keine
Weste im Auto hat, wird normal nicht bestraft.
- Bulgarien: Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Deutschland: Tragepflicht wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Mitführpflicht gilt aber nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
- Finnland: Keine Tragepflicht. Nur Empfehlung zum Tragen von Reflektoren wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Frankreich: Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Gilt auch für Radfahrer!
- Italien: Tragepflicht z. B. wenn man auf der Autobahn bzw. einer Schnellstraße das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Geahndet wird nur das Missachten der Tragepflicht. Wer keine
Weste im Auto hat, wird normal nicht bestraft.
- Kroatien: Mitführpflicht für Auto- und Motorradfahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Luxemburg: Tragepflicht z. B. wenn man sich außerorts im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Norwegen: Mitführpflicht für Auto- und Motorradfahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Mitführpflicht gilt nur für im Land zugelassene Fahrzeuge!!
- Österreich: Mitführpflicht für Autofahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Portugal: Mitführpflicht für Auto- und Motorradfahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Mitführpflicht gilt nur für im Land zugelassene Fahrzeuge!!
- Rumänien: Tragepflicht wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Mitführpflicht gilt aber nur Fahrzeuge
über 3,5to.
- Serbien: Autofahrer müssen eine Weste mitführen und diese beim Verlassen des Fahrzeugs
auf offener Straße tragen.
- Slowakei: Mitführpflicht für Auto- und Motorradfahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Slowenien: Mitführpflicht für Autofahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Spanien: Mitführpflicht für Autofahrer. Tragepflicht z. B. wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält.
- Tschechien: Tragepflicht wenn man außerorts das Auto verlässt
und sich im Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Mitführpflicht gilt aber nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge.
- Ungarn: Tragepflicht wenn man sich außerorts Bereich der Autobahn bzw. des Randstreifens aufhält. Gilt auch für Radfahrer!
Mitführen der Weste im Fahrzeug wird nicht vorgeschrieben!
Also: viele Länder, viele Regelungen. Was man wie gesagt nicht vergessen sollte - die Regeln ändern sich permanent.
Im Fall Portugal und Norwegen sollte man daran denken, dass Mietwagen in der Regel in dem Land zugelassene
Fahrzeuge sind. Also gilt hier die Pflicht für den Fahrer! Und am Beispiel Frankreich und Ungarn sieht man, dass diese Regelung
auch für Radler immer wichtiger wird. Dort sollte man als Radler eine Warnweste mit dabei haben und - falls es die Umstände
erfordern - auch tragen. Unser Fazit: wer mit dem eigenen Auto, einem Mietfahrzeug oder dem Motorrad
unterwegs ist, sollte grundsätzlich immer zwei Warnwesten dabei haben. Die Westen sind heute so um die 2,99 Euro
zu haben. Also: am besten zwei Westen kaufen und rein ins
Fahrzeug. Eine für den Fahrer, eine für den Beifahrer. Das schafft für wenig Geld Sicherheit - und es
erspart unter Umständen Unannehmlichkeiten im Ausland!
[Alle Angaben ohne Gewähr. Urlaub-Reise-Wegweiser, 10.2019]
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