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Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Angst vor Erkrankung kein Stornogrund


Das AG München bewertete die Angst vor einer möglichen Erkrankung am Reiseziel nicht als ausreichenden Grund für einen Reiserücktritt (AG München, Az.: 55 C 30273/02).

Auch wenn das Auswärtige Amt auf eine Gefährdung durch Viruserkrankungen am Reiseziel hinweist, muss eine Reiserücktrittsversicherung nicht die Stornokosten bei Stornierung der Reise übernehmen. Diese gilt auch, wenn ein Arzt vor der Erkrankungsgefahr warnt. Die Angst vor einer möglichen Erkrankung sei kein Rücktrittsgrund.

[07.2007, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
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