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Kein Schadenersatz bei Sturz auf Kreuzfahrtschiff.

Wer auf einem Kreuzfahrtschiff hinfällt und geschädigt wird, hat nicht in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz (LG Bremen, Az.: 7 O 124/03).

Im speziellen Fall buchte ein Ehepaar eine Seereise von Bremerhaven nach Spitzbergen. Bei Windstärke Sieben und entsprechend starkem Wellengang wollte der Mann von der Kabine ins Badezimmer. Dabei verlor er den Halt und schlug auf dem Boden auf. Dabei verlor er kurz das Bewusstsein. Er konnte in der Folge nicht mehr an Landgängen teilnehmen und musste sich zudem einer längeren Schmerztherapie unterziehen.

Das Ehepaar verlangte vom Veranstalter eine Reisepreisminderung und Schadenersatz. Aus ihrer Sicht hätte der Veranstalter - besonders mit Blick auf ältere Reisende - Haltegriffe auf dem Weg ins Bad anbringen müssen. Dagegen argumentierte der Veranstalter, dass das Schiff alle gültigen Sicherheitsstandards eingehalten hat.

Dem Argument des Veranstalters schloss sich das Gericht an und wies die Forderungen der Reisenden zurück.

[Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]

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