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Flugreisen: Bestimmungen für das Gepäck

Seit November 2006 gelten für EU-Flugreisende verschärfte Bestimmungen, was das so genannte Handgepäck auf Flugreisen anbelangt. Vor einer Reise, sollte man sich diese Bestimmungen durchlesen. Was sich zunächst nicht verändert hatte, waren die ohnehin schon bestehenden Bestimmungen für das Gepäck auf Flugreisen. Diese wurden dann aber auch über eine EU-Richtlinie neu geregelt (siehe Liste unten). Man muss dazu aber auch festhalten: für die Durchführung der Regelungen sind letztlich immer die Sicherheitsbehörden vor Ort verantwortlich, daher wird es da immer mal wieder gewisse individuelle Unterschiede geben.

Was grundsätzlich nicht mit darf

Zunächst einmal kann man sich als grobe Richtschnur die Obergruppen an Dingen ansehen, welche in der Regel als sicherheitsgefährdend eingestuft werden oder welche aufgrund Größe Art oder Gewicht schlicht und einfach ungeeignet zum Transport sind. Bezüglich der Sicherheitsgefährdung sind insbesondere folgende Gegenstände zu nennen:

Liste verbotener Gegenstände

Die Basis dieser Regelungen ist die EU Verordnung (EG) Nr. 185/2010, welche aber auch permanent durch neue Durchführungsregelungen verändert wird. Außerdem können Mitgliedsstaaten eigene, über diese Regelung hinausgehende Regeln festlegen. Besonders aus diesen Gründen ergibt sich: diese Liste kann nie als vollständig betrachtet werden, sie bietet jedoch einen ersten Einblick darauf, was evtl. problematisch sein kann.

Daher lohnt sich im Zweifelsfall ein Blick in die Regelungen der jeweils betroffenen Zielflughafen- bzw. Länder.

Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

Gewehre, Feuerwaffen & Waffen

Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich

Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich

Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, einschließlich

Stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich

Außerdem gibt es natürlich auch auf Flugreisen klare Regelungen zur Mitnahme von Gefahrgut, demgemäß sind z. B. verboten

(alle Angaben ohne Gewähr, 10.2016)

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