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Flugreisen: Bestimmungen für das Gepäck
Seit November 2006 gelten für EU-Flugreisende verschärfte Bestimmungen, was das so genannte
Handgepäck auf
Flugreisen anbelangt. Vor einer Reise, sollte man sich diese Bestimmungen durchlesen.
Was sich zunächst nicht verändert hatte, waren die ohnehin schon bestehenden Bestimmungen für
das Gepäck auf Flugreisen. Diese wurden dann aber auch über eine EU-Richtlinie neu geregelt
(siehe Liste unten). Man muss dazu aber auch festhalten: für die Durchführung der Regelungen
sind letztlich immer die Sicherheitsbehörden vor Ort verantwortlich, daher wird es da immer
mal wieder gewisse individuelle Unterschiede geben.
Was grundsätzlich nicht mit darf
Zunächst einmal kann man sich als grobe Richtschnur die Obergruppen an Dingen ansehen, welche
in der Regel als sicherheitsgefährdend eingestuft werden oder welche aufgrund Größe Art oder Gewicht
schlicht und einfach ungeeignet zum Transport sind.
Bezüglich der Sicherheitsgefährdung sind insbesondere folgende Gegenstände zu nennen:
- alle Explosivstoffe
- leicht entzündliche Stoffe
- komprimierende Gase
- alle giftigen und aggressiven Stoffe, ätzende, magnetisierende, oxydierende oder radioaktive Stoffe
- Stoffe, die als Gefahrgut deklariert sind
Liste verbotener Gegenstände
Die Basis dieser Regelungen ist die EU Verordnung (EG) Nr. 185/2010, welche aber auch permanent durch neue
Durchführungsregelungen verändert wird. Außerdem können Mitgliedsstaaten eigene, über diese Regelung hinausgehende
Regeln festlegen. Besonders aus diesen Gründen ergibt sich: diese Liste kann nie als vollständig betrachtet werden,
sie bietet jedoch einen ersten Einblick darauf, was evtl. problematisch sein kann.
Daher lohnt sich im Zweifelsfall ein Blick in die Regelungen der jeweils betroffenen Zielflughafen- bzw. Länder.
Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
Gewehre, Feuerwaffen & Waffen
- Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw
- Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
- Komponenten von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre
- Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luft-, Feder- und Pelletpistolen und -gewehre oder sog. Ball Bearing Guns
- Signalpistolen
- Startpistolen
- Bogen, Armbrüste und Pfeile
- Abschussgeräte für Harpunen und Speere
- Schleudern und Katapulte
Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich
- Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und Betäubungsstäbe
- Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
- handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays
Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich
- Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser
- Eisäxte und Eispickel
- Rasierklingen
- Teppichmesser
- Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter
- Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter ab dem Scharnier gemessen
- Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante
- Schwerter und Säbel
Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, einschließlich
- Brecheisen
- Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbare Akkubohrmaschinen
- Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 Zentimeter Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel
- Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen
- Lötlampen
- Bolzenschussgeräte und Druckluftnagler
Stumpfe Gegenstände, die, wenn sie als Schlagwaffe eingesetzt werden, schwere Verletzungen hervorrufen können, einschließlich
- Baseball- und Softball-Schläger
- Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger
- Kampfsportgeräte
Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden, einschließlich
- Munition
- Sprengkapseln
- Detonatoren und Zünder
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern
- Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse
- Rauchkanister und Rauchpatronen
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe
- Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern
Außerdem gibt es natürlich auch auf Flugreisen klare Regelungen zur Mitnahme von Gefahrgut, demgemäß sind z. B. verboten
- Gase: Propan, Butan
- Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol
- Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln - Feuerzeuge
- Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien
- Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift und infiziertes Blut
- Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope
- Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien
- Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben
- Brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol.
- Farbe in Sprühdosen
- Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke von mehr als 70 % Vol.
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können
- Ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor
- Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope
- Gifte
- Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Spontan entzündliches oder brennbares Material
- Feuerlöscher
(alle Angaben ohne Gewähr, 10.2016)