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Flugreisen: Bestimmungen für das Gepäck

Seit November 2006 gelten für EU-Flugreisende verschärfte Bestimmungen, was das so genannte Handgepäck auf Flugreisen anbelangt. Vor einer Reise, sollte man sich diese Bestimmungen durchlesen. Was sich dadurch nicht verändert hat, sind die ohnehin schon bestehenden Bestimmungen für das Gepäck auf Flugreisen.

Was grundsätzlich nicht mit darf:

Grundsätzlich verboten sind Dinge, welche die Sicherheit an Bord gefährden können bzw. welche aufgrund Größe Art oder Gewicht ungeeignet zum Transport sind. Bezüglich der Sicherheitsgefährdung sind insbesondere folgende Gegenstände zu nennen:
  • alle Explosivstoffe
  • leicht entzündliche Stoffe
  • komprimierende Gase
  • alle giftigen und aggressiven Stoffe, ätzende, magnetisierende, oxydierende oder radioaktive Stoffe
  • Stoffe, die als Gefahrgut deklariert sind

Weder ins Handgepäck noch an der Person getragen werden dürfen:

  • jegliche Art von Waffen
  • jegliche Art von Munition oder Explosivstoffe
  • jegliche Form scharfer oder spitzer Gegenstände (Messer, Scheren, Rasierklingen. Auch: Ski- oder Wanderstöcke!)
  • Stumpfe Gegenstände, die Verletzungen verursachen können (Golfschläger, Queues, Baseballschläger).
  • Benzinfeuerzeuge/Zippos (in der Regel erlaubt: pro Fluggast maximal ein Gasfeuerzeug)

Was nur ins aufgegebene Gepäck darf:

  • jegliche scharfen oder spitzen Gegenstände wie Messer, Scheren, Stielkamm, Spritzen, Stricknadeln, Rasierklingen, Besteck usw.
  • alles was theoretisch als Waffe verwendet werden kann. Dazu gehören Spielzeuge, Katapulte, Sportgeräte wie Queues, Baseballschläger usw.

Was man immer beachten sollte: eine solche Aufstellung kann im Detail selten komplett sein. Eventuell gibt es hier sogar leichte Unterschiede von Fluglinie zu Fluglinie. Auch die Vorgaben ändern sich immer wieder. Vor allem sind die Bestimmungen immer Auslegungssache. Ob ein Gegenstand gefährlich ist oder nicht, entscheidet in der Regel das zuständige Sicherheitspersonal.



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