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» Flugreisen: Bestimmungen für Handgepäck Flugreisen: Bestimmungen für HandgepäckSeit November 2006 schon gelten für EU-Flugreisende verschärfte Regeln, was das so genannte Handgepäck auf Flugreisen anbelangt. Das Handgepäck ist der Teil des Gepäcks, den ein Reisender direkt mit ins Flugzeug nehmen kann. Unterscheiden davon muss man das normale Reisegepäck, das ich beim Einchecken aufgebe und das dann im Transportraum des Flugzeuges transportiert wird (Koffer, Reisetaschen usw.). Für dieses Gepäck gelten die allgemeinen Bestimmungen.Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die an Flughäfen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island starten, sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada. Übrigens: damit gelten diese Regeln natürlich auch für innerdeutsche Flüge! Bislang waren die Auflagen für das Handgepäck nicht ganz so restriktiv. Bezüglich der Größe gab es immer einen gewissen Spielraum, auch die enthaltenen Güter unterlagen kaum irgendwelchen Regeln. Das hat sich ziemlich dramatisch geändert. Viele Reisende nahmen keine Notiz von der Regelung, weshalb die Verwunderung beim Einchecken oft grenzenlos scheint. Auch die Abfallbehälter nahe den Check-In Schaltern quellen meist über von Trinkflaschen, Kosmetika und dergleichen mehr. Wie lauten die neuen Regeln?Primär hat sich etwas geändert, was alle Flüssigkeiten angeht. Flüssigkeiten in diesem Sinn sind z. B. Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray. Man darf nur noch geringe Mengen Flüssigkeiten mit an Bord nehmen. Behältnisse mit Flüssigkeiten dürfen nicht mehr als 100ml fassen. Das gilt z. B. für Flaschen, Dosen, Flacons oder Tuben. Die Regelung gilt nicht für Babynahrung, Medikamente oder spezielle Diabetiker Nahrung. Allerdings sollte man immer eine Bestätigung eines Arztes mit sich führen, dass man auf die Medikamente oder die Nahrung angewiesen ist! Im Notfall muss man nachweisen, dass man die Mittel notwendig braucht! Behälter, die größer als 100ml sind, müssen am Check-In entsorgt werden. Das gilt auch, wenn die Behälter nur teilweise gefüllt sind! Außerdem müssen alle Behälter in einem durchsichtigen Plastik-Beutel extra transportiert werden. Das heißt: sie haben nichts im Handgepäck verloren! Pro Person darf man einen Plastik-Beutel mitführen. Und zusätzlich gilt: der Plastik-Beutel darf maximal ein Volumen von einem Liter haben und muss über einen integrierten Verschluss verfügen (Reissverschluss, Klettverschluss, Quetschverschluss oder Kordelverschluss). Anfangs war man der Meinung, es müsse zwangsläufig ein Reissverschluss sein. Aber von einigen Fluggesellschaften hört man jetzt, dass auch die anderen Verschlussarten in Frage kommen. Gut zu wissen: Behältnisse, die nach dem Check-In erworben werden (z. B. in Duty-Free Shops) dürfen mitgenommen werden. Sie werden allerdings seit Neuestem in speziellen Tüten versiegelt! Was kann man nun tun, wenn man zuviel Behälter bzw. Flüssigkeiten dabei hat? Entweder man packt alles in einen solchen Ein-Liter Beutel um oder besser: man verpackt alle Flüssigkeiten ins normale Reisegepäck! Auch neu: Jacken, Mäntel und Notebook vorzeigen!Eine weitere Neuregelung besagt, dass die Jacke oder den Mantel den man trägt, ablegen und vorzeigen muss. Ausserdem muss man elektronische Geräte vorzeigen - das betrifft insbesondere Notebooks, Laptops und ähnliches. Und ausserdem: die Größe des HandgepäckstückesEs gab zwar früher schon vereinzelt Regelungen von Fluggesellschaften, wie groß ein Handgepäckstück in etwa sein sollte. Das wurde aber selten sehr eng gesehen. Jetzt gibt es auch dazu eine eindeutige Regel: Handgepäckstücke dürfen maximal 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter hoch sein. Einige Fluggesellschaften begrenzen das Handgepäck noch weiter z. B. auf 55 x 40 x 20 cm. Hier sollte man sich immer vorher bei der Fluggesellchaft informieren. Grundsätzlich von der Regelung ausgenommen bleiben wie früher Musikinstrumente. Darüber hinaus gelten natürlich für Flugreisen nach wie vor die bislang bestehenden Regeln, was im Handgepäck oder Gepäck nicht mitgeführt werden darf. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Bestimmungen zum Gepäck auf Flugreisen.Änderungen ab 29.04.2011Die vorgenannten Regelungen bezüglich des Handgepäcks sind ziemlich ärgerlich. Vor allem wurde die Einhaltung strikt überwacht. Die Folge: jeden Tag fallen Tonnen von Abfall an. Alleine in Deutschland fielen auf diese Weise lt. Schätzung an Flughafen ca. sechs Tonnen Abfall zusätzlich an. Das ist verdammt viel. Überraschenderweise hat die EU nun die Regeln für Handgepäck geändert. Die Änderung gilt ab 29. April 2011. In vielen Berichten wird von einer Lockerung gesprochen. Das ist aber doch eher eine Mogelpackung. Denn letztlich betrifft die Regelung nur den Einkauf von Flüssigkeiten in Duty-Free Shops. Für den Reisenden wird sich in der Praxis nicht so viel ändern. Was bedeutet das genau? Im Prinzip gilt die Regelung nur für Einkäufe in Duty-Free Shops. Dort erhält man den Einkauf in einer verschweißten Tüte. Wer Alkohol oder Parfüm in einem Nicht-EU-Land gekauft hat, darf die verschweißte Tüte gemäß der Neuregelung beim Umsteigen in Europa behalten und mit auf Anschlussflüge nehmen. Ansonsten bleibt die alte Regelung gültig. Wer von zu Hause Flüssigkeiten mitbringt, welche man gemäß der alten Regelung nicht im Handgepäck transportieren darf, der darf sie auch weiter nicht im Handgepäck transportieren. Also: eigentlich ändert sich fast nichts. Ein weiteres Problem: nicht jeder EU-Staat macht bei dieser sonderbaren Änderung mit. Im Moment ist klar, dass z. B. Großbritannien und Frankreich die neue Regelung nicht mittragen. Dort wird man weiterhin streng geprüft und muss mit allem rechnen. Auch die vorgeschriebenen neuen Screening Geräte machen Probleme. Diese Geräte müssen/sollen am 29.04. an jedem Flughafen in Europa eingesetzt werden. Sie sollen Sprengstoffe klar erkennen können und sie von ungefährlichen Flüssigkeiten klar unterscheiden können. Das Problem: in Tests fielen die meisten Geräte durch. Man muss weiter mit erheblichen Problemen und Repressalien rechnen. Für diese ganze Sache wird der Fluggast zukünftig sogar mit einer höheren Sicherheitsgebühr belastet. Eine Rückkehr zu alten Zeiten, wo man ohne Problem eine Flasche Sprudel mit in den Flieger nehmen konnte, ist ungewiss. Sie hängt davon ab, wie zuverlässig neue Screening Geräte sein werden. Aber viel wichtiger wird bleiben, wie die Gefahr von terroristischen Anschlägen von den Ländern eingeschätzt wird. Denn letztlich wird sich kein Land vorschreiben lassen, wie es Kontrollen durchführen darf. (Angaben ohne Gewähr, letzte Änderung 28.04.2011) ![]() Weitere Infos zum Thema
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