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» Flugreisen: Bestimmungen für Handgepäck Flugreisen: Bestimmungen für HandgepäckSeit November 2006 schon gelten für EU-Flugreisende verschärfte Regeln, was das so genannte Handgepäck auf Flugreisen anbelangt. Das Handgepäck ist der Teil des Gepäcks, den ein Reisender direkt mit ins Flugzeug nehmen kann. Unterscheiden davon muss man das normale Reisegepäck, das ich beim Einchecken aufgebe und das dann im Transportraum des Flugzeuges transportiert wird (Koffer, Reisetaschen usw.). Für dieses Gepäck gelten die allgemeinen Bestimmungen.Die neuen Regeln gelten für alle Flüge, die an Flughäfen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen und Island starten, sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada. Übrigens: damit gelten diese Regeln natürlich auch für innerdeutsche Flüge! Bislang waren die Auflagen für das Handgepäck nicht ganz so restriktiv. Bezüglich der Größe gab es immer einen gewissen Spielraum, auch die enthaltenen Güter unterlagen kaum irgendwelchen Regeln. Das hat sich ziemlich dramatisch geändert. Viele Reisende nahmen keine Notiz von der Regelung, weshalb die Verwunderung beim Einchecken oft grenzenlos scheint. Auch die Abfallbehälter nahe den Check-In Schaltern quellen meist über von Trinkflaschen, Kosmetika und dergleichen mehr. Wie lauten die neuen Regeln?Primär hat sich etwas geändert, was alle Flüssigkeiten angeht. Flüssigkeiten in diesem Sinn sind z. B. Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen wie z. B. Zahnpasta, Haargels, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz, sowie der Inhalt von Druckbehältern wie z. B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray. Man darf nur noch geringe Mengen Flüssigkeiten mit an Bord nehmen. Behältnisse mit Flüssigkeiten dürfen nicht mehr als 100ml fassen. Das gilt z. B. für Flaschen, Dosen, Flacons oder Tuben. Die Regelung gilt nicht für Babynahrung, Medikamente oder spezielle Diabetiker Nahrung. Allerdings sollte man immer eine Bestätigung eines Arztes mit sich führen, dass man auf die Medikamente oder die Nahrung angewiesen ist! Im Notfall muss man nachweisen, dass man die Mittel notwendig braucht! Behälter, die größer als 100ml sind, müssen am Check-In entsorgt werden. Das gilt auch, wenn die Behälter nur teilweise gefüllt sind! Außerdem müssen alle Behälter in einem durchsichtigen Plastik-Beutel extra transportiert werden. Das heißt: sie haben nichts im Handgepäck verloren! Pro Person darf man einen Plastik-Beutel mitführen. Und zusätzlich gilt: der Plastik-Beutel darf maximal ein Volumen von einem Liter haben und muss über einen integrierten Verschluss verfügen (Reissverschluss, Klettverschluss, Quetschverschluss oder Kordelverschluss). Anfangs war man der Meinung, es müsse zwangsläufig ein Reissverschluss sein. Aber von einigen Fluggesellschaften hört man jetzt, dass auch die anderen Verschlussarten in Frage kommen. Gut zu wissen: Behältnisse, die nach dem Check-In erworben werden (z. B. in Duty-Free Shops) dürfen mitgenommen werden. Sie werden allerdings seit Neuestem in speziellen Tüten versiegelt! Was kann man nun tun, wenn man zuviel Behälter bzw. Flüssigkeiten dabei hat? Entweder man packt alles in einen solchen Ein-Liter Beutel um oder besser: man verpackt alle Flüssigkeiten ins normale Reisegepäck! Auch neu: Jacken, Mäntel und Notebook vorzeigen!Eine weitere Neuregelung besagt, dass die Jacke oder den Mantel den man trägt, ablegen und vorzeigen muss. Ausserdem muss man elektronische Geräte vorzeigen - das betrifft insbesondere Notebooks, Laptops und ähnliches. Und ausserdem: die Größe des HandgepäckstückesEs gab zwar früher schon vereinzelt Regelungen von Fluggesellschaften, wie groß ein Handgepäckstück in etwa sein sollte. Das wurde aber selten sehr eng gesehen. Jetzt gibt es auch dazu eine eindeutige Regel: Handgepäckstücke dürfen maximal 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter hoch sein. Einige Fluggesellschaften begrenzen das Handgepäck noch weiter z. B. auf 55 x 40 x 20 cm. Hier sollte man sich immer vorher bei der Fluggesellchaft informieren. Grundsätzlich von der Regelung ausgenommen bleiben wie früher Musikinstrumente. Darüber hinaus gelten natürlich für Flugreisen nach wie vor die bislang bestehenden Regeln, was im Handgepäck oder Gepäck nicht mitgeführt werden darf. Lesen Sie dazu unseren Beitrag Bestimmungen zum Gepäck auf Flugreisen.
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