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Der Reisevertrag

Der Reisevertrag ist eigentlich die Basis für eine Reise. Er wird zwischen einem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch benannt (genauer: BGB §§ 651a folgende). Interessant ist die Definition. Demnach ist der Vertrag auf die Herbeiführung eines Erfolges, der mangelfreien Durchführung einer Reise gerichtet. Aufgrund dieser Definition kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien, wenn nämlich die Durchführung nicht mangelfrei war. Natürlich hat auch der Kunde vertragliche Pflichten. Neben der Bezahlung des Preises auch den Antritt der Reise. Wichtig ist auch, dass der Reisevertrag zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossen wird. Damit ist ein Reisevermittler in der Regel außen vor.

Inhalte eines Reisevertrages

Typischerweise beinhaltet der Reisevertrag eine Reihe fester Punkte. Dazu gehören einmal die normalen Bestandteile eines jeden Vertrages (Ort und Datum des Abschlusses, volle Anschrift des Veranstalters, volle Anschrift des Kunden, Reisepreis, Zahlungsbedingungen). Daneben enthält ein Reisevertrag einige spezifische Bestandteile. Diese sind ebenfalls wichtig. So muss neben dem Buchenden auch jeder Mitreisende genannt werden. Reiseziel und Reisedauer müssen beschrieben sein. Dann die Auswahl des Transportmittels und bei Flügen explizit die voraussichtlichen Flugzeiten. Die Unterbringung muss definiert sein und der Unterbringungsort genannt werden. Dazu gehören auch Zusätze wie Verpflegung und ähnliches. Kundenwünsche müssen im Vertrag benannt werden. Darauf sollte man achten. Der Veranstalter muss auch die Grundlagen des Reisevertrages kenntlich machen. Darüber hinaus müssen im Vertrag folgende nicht unwichtige Dinge genannt werden: Hinweise auf Einreisebestimmungen, Impfvorschriften, Mängelrügepflicht, mögliche Preisänderungen, mögliche Reiserückholversicherungen. Abgeschlossen wird der Vertrag in der Regel mit drei Unterschriftsfeldern (Buchungseinverständnis, Haftung für Erfüllung der Mitreisenden und Einverständnis der Nutzung persönlicher Daten).

Wissenswertes zum Abschluss des Vertrages

Beim Reisevertrag verhält sich das Zustandekommen etwas kurios. Denn nicht der Veranstalter gibt ein Angebot ab, sondern der Kunde! Der Veranstalter lädt nur zur Angebotslegung ein. Wenn ein Kunde sich für eine Reise entscheidet, dann gibt er ein Angebot an den Veranstalter ab. An dieses Angebot ist er gebunden. Er muss auf eine Antwort des Veranstalters warten. Will man von der Reise zurücktreten, bevor man eine Bestätigung erhalten hat, dann werden in der Regel Gebühren fällig.

Der Reisevertrag kommt also erst dann rechtskräftig zustande, wenn der Reiseveranstalter das Angebot des Kunden annimmt (per Email, Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer oder direkt durch Reisebüros). Die Unterschrift des Buchenden oder die Anzahlung hat also noch keine rechtliche Wirkung! Erst die Antwort des Veranstalters schließt den Vertrag endgültig.

Der so genannte Sicherungsschein spielt mittlerweile eine große Rolle. Hintergrund sind die vielen Fälle, bei denen während einer Reise der Veranstalter Pleite ging und die Reisenden vor Ort saßen und nicht wussten, wie sie noch nach Hause kommen sollen. Der Sicherungsschein ist jetzt Pflicht. Er beinhaltet z. B., dass einmal geleistete Zahlungen zurück gezahlt werden müssen und der Kunde im Fall des Falles kostenlos nach Hause transportiert wird. Wichtig: Der Sicherungsschein ist vor Bezahlung des Reisepreises auszuhändigen!

Nach erfolgreichem Vertragsabschluss steht der Reise nichts mehr im Weg. Probleme könnten sich vertraglich noch ergeben, wenn sich während der Reise Mängel ergeben, die der Kunde dann reklamiert. Dies ist auch noch Inhalt des Reisevertrages - aber die Thematik ist sehr komplex und geht meistens tief in rechtliche Gefilde. Lesen Sie dazu unseren Beitrag über Reisemängel und wie man sie reklamiert.

[Alle Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
[01.2006]
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