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Reiserecht

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel erzählen. Wenn es sich dabei um einen tollen Urlaub handelt, ist alles gut. Aber leider geht nicht jeder Urlaub ganz glatt. Das fängt teilweise schon vor Reiseantritt an, wenn man die Reise nicht antreten kann und dann Schadenersatz zahlen soll - oder wenn man die Reise nicht antreten kann, weil der Veranstalter die Reise nicht durchführt. Am Urlaubsziel selbst können einen dann Probleme nerven, sei es wegen der Unterkunft oder dem Service oder den versprochenen Leistungen. Hier kann ein Blick in die Frankfurter Tabelle sehr hilfreich sein. Was man auf alle Fälle tun sollte: dem Veranstalter in Person des Reiseleiters die Chance zur Nachbesserung geben, wenn das nichts hilft, heißt es auf jeden Fall: Beweise sammeln. Und dann gleich nach Rückkehr die Reise beim Veranstalter reklamieren.
[01.2006]

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