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Reiserücktritt
Es kann trotz aller Planung einfach einmal vorkommen, dass man eine Reise nicht antreten kann. Die Gründe
hierfür können vielfältig sein.
Man kann jederzeit bis zum Reisebeginn von einer Reise zurücktreten. Nach §651 i BGB ist das auch
kein Problem. Gem. (1) des Paragraphen kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten..
Allerdings kann ein Veranstalter dafür eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese ist in der Regel
abhängig davon, wie früh man absagt. Der Grund:
je früher man absagt, desto größer sind die Chancen für den Veranstalter, dass er den Platz wieder belegen kann.
Genauer heißt es im BGB: ...er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe... bestimmt sich
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann....
Die genaue Höhe der Entschädigung wird dabei nicht benannt, gem. BGB kann ein Veranstalter einen Vomhundertsatz
des Reisepreises als Entschädigung verlangen. In der Praxis kann das in etwa (muss aber nicht) so aussehen:
- 4% des Reisepreises, wenn man bis 30 Tage vor Reisebeginn storniert
- 8% des Reisepreises, wenn man bis 22-28 Tage vor Reisebeginn storniert
- 25% des Reisepreises, wenn man bis 15-21 Tage vor Reisebeginn storniert
- 40% des Reisepreises, wenn man bis 7-14 Tage vor Reisebeginn storniert
- 50% des Reisepreises, wenn man bis 6 Tage vor Reisebeginn storniert
- 60% des Reisepreises, wenn man bis 3 Tage vor Reisebeginn storniert
- 80% des Reisepreises, wenn man 2 Tage vor Reisebeginn storniert
- 100% des Reisepreises, wenn man am Reisetag erst storniert.
Bei einer Kündigung des Vertrages wegen Eintreten höherer Gewalten, entfallen diese Entschädigungen. Es kann
überlegenswert sein, eine so genannte
Reisekosten-Rücktrittsversicherung
abzuschließen, um sich gegen Forderungen des Veranstalters zu versichern. Dies wird umso interessanter,
je teuerer eine Reise ist. Allerdings entfallen auch mit dieser Versicherung
nicht alle Entschädigungsforderungen, sie werden nur geringer.
Mehr Infos zur Reisekosten-Rücktrittsversicherung.
[Alle Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar. Urlaub-Reise-Wegweiser, 05.2007]
Info im Web: