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Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Airlines müssen Mehrwertsteuer ausweisen


Gemäss einem Urteil des Landgerichts Köln (Landgericht Köln, Az.: 31 O 199/04) müssen Fluglinien bei der Angabe von Flugpreisen auch die zugehörige Mehrwertsteuer ausweisen. Die Mehrwertsteuer darf nicht erst später bei einer konkreten Auswahl ausgewiesen werden.

Wenn bei der Angabe der Flugpreise lediglich der Hinweis "zzgl. Steuern und Gebühren" erfolgt, so ist das nicht zu beanstanden. Diese Hinweise seien allgemein verbreitet. Allerdings gehe der Verbraucher davon aus, dass damit nur die dazukommenden Flughafen- und Luftverkehrssteuern und allgemeine Luftsicherheitsgebühren gemeint seien.

[07.2007, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
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