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Restaurantverweis bei unangemessener Kleidung kein Grund für Reisepreisminderung

Es kann vorkommen, dass man auch im Urlaub angemessene Kleidung tragen sollte. Ob man es in jedem Fall muss und welche Konsequenzen es haben kann, ist eine andere Sache. Interessant ist diesbezüglich ein Fallbeispiel, welches sogar vor ein deutsches Gericht kam.

In dem Fall ging es darum, dass ein Ehepaar im Rahmen einer Pauschalreise in Heraklion ihr Abendessen im gebuchten Hotel einnehmen wollte. Der Mann kam mit halblanger Hose zum Abendessen. Er wurde darauf hingewiesen, dass er zum Abendessen mit einer langen Hose zu erscheinen habe.

Der Mann wollte das nicht so hinnehmen, er fühlte sich ungerecht behandelt und forderte später 414 Euro vom Reiseunternehmen zurück. Das Reiseunternehmen zahlte jedoch nicht.

Zu Recht, wie das Amtsgericht München befand. Für ein Hotel der gehobenen Kategorie sei das normal und es müsse nicht explizit im Katalog darauf hingewiesen werden. Die landestypische Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel lange Hose zu tragen, stellt demgemäß keine Beeinträchtigung dar. (Amtsgericht München, Az.: 223 C 5318/10)



[07.2014, Angaben ohne Gewaehr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
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