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urlaubsreise
Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Erkrankung am Reiseziel kein Minderungsgrund
Nach einem Amtsgerichtsurteil ist eine Durchfallerkrankung aus ungeklärter Ursache am Reiseziel kein Grund, den Preis einer Pauschalreise zu mindern (Az: 135 C 257/05).

Im konkreten Fall erlitt ein Pauschaltourist in der Dominikanischen Republik eine Durchfallerkrankung und zudem eine Pilzinfektion im Genitalbereich. Das Gericht befand, dass der Kläger nachweisen müssen, dass die Erkrankung ursächlich auf Leistungsmängeln des Veranstalters beruhe. Dies konnte der Kläger in dem Fall jedoch nicht nachweisen. Im vorliegenden Fall hätte der Urlauber zum Beispiel nachweisen müssen, dass das Essen im Hotel verdorben war oder z. B. die Santiäranlagen verkeimt gewesen sind. Diese konnte er jedoch nicht.

Anscheinend lagen aber bei der Reise weitere Mängel vor, die der Urlauber beklagte. Zumindest hier konnte er einen Teilerfolg erzielen. So bekam er 10% des Reisepreises zurück, weil der per Katalog versprochene Fernsehempfang auf dem Zimmer nicht vorhanden war und ebenso kein Mietsafe da war. Weitere 2% erhielt er, weil am Schwimmbecken des Hotels die zugesagten Handtücher fehlten.

[07.2007, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
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