Wir verwenden keine Cookies. Da wir aber mit Werbepartnern (z. B. Google) zusammenarbeiten, beachten Sie bitte vor Nutzung der Webseite folgende Details
urlaubsreise
Startseite » Reiserecht » Ausgewählte Urteile » Preisminderung für getrennte Zimmer

Wenn Eltern für sich und die Kinder eine gemeinsame Unterkunft buchen, vor Ort jedoch getrennt untergebracht werden, dann liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Zu dem Ergebnis kam z. B. das OLG Celle (Az.: 11 U 84/03).

Im vorliegenden Fall war es so, dass die Kinder in einem separaten Doppelzimmer untergebacht wurden. Dies bedeutet gem. Gericht einen erheblichen Mangel, weil entweder ein Elternteil immer in dem Zimmer schlafen müsse oder zumindest permanent parat stehen muss um das Zimmer zu überwachen.



[10.2010, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]
Google-Anzeige

Weitere Infos im WWW

Anzeigen