Relativ klar sind sich die Gerichte, dass kritische Berichte im Internet alleine kein Stornierungsgrund sind. In einem speziellen Fall buchten Urlauber ein Hotel in Hammamet. Nach der Buchung recherchierten sie im Internet und stießen auf kritische bzw. negative Bereicht über das Hotel. Daraufhin wollten sie die Reise stornieren und das Geld zurück.
Das Gericht gab in dem Fall dem Veranstalter recht und wies die Ansprüche ab (AG Hannover, Az: 508 C 3678/04). Subjektive bereichte im Internet berechtigen nicht zu einem Rücktritt vom Reisevertrag. Das sei nur beim Vorliegen gravierender Mängel der Fall. Die in dem Fall zitierten Bereichte werteten die Richter als zum Teil überzogene Wiedergabe persönlicher Eindrücke, die mit den objektiven Gegebenheiten nicht übereinstimmen müssen.
Grundsätzlich kritisierte das Gericht derartige anonyme übers Internet verbreitete Parolen, in denen selbst über unzweifelhaft einwandfreie Hotelanlagen hergezogen werde.