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Reisebuchung bei Betrug versichert.

Das Reiserecht wurde im Fall der Pleite eines Veranstalters schon vor längerer Zeit geklärt. Dem Verbraucher stehen hier umfassende Rechte zu, man erhält in der Regel das Geld für eine geplatzte Reise zurück. Was passiert aber, wenn man von vorne herein auf einen Betrüger hereinfällt.

Der EuGH stellte fest: die Versicherung gilt unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit. In der Praxis heißt das: wer bei Buchung einen Sicherungsschein erhalten hat, verliert sein Geld auch dann nicht, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist.

Damit widersprach der EuGH der Auffassung sowohl des Versicherers des Veranstalters als auch dem Landgericht Hamburg. Dieses hatte zuvor einen konkreten Fall eines Urlaubers abgewiesen. Der hatte ein Pauschalreise gebucht und vom Reisebüro sogar zwei Sicherungsscheine für den Fall der Fälle erhalten. Das Landgericht stellte fest: das Unternehmen hat nie die Absicht gehabt, die Tour wirklich zu veranstalten. Das von den Urlaubern gezahlte Geld sei vielmehr zweckentfremdet worden. Die Versicherung wollte nicht zahlen, weil nach ihrer Meinung die 1990 beschlossene Pauschalreiserichtlinie der EU zwar den Schutz Reisender im Fall eines Konkurses vorsieht - nicht jedoch einen Schutz vor betrügerischen Machenschaften.

Dem widersprach der EuGH damit. Die Richtlinie soll Urlauber unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit schützen!

[2012, Angaben ohne Gewähr. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar.]

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