Grundsätzlich gelten besondere Regelungen für Reisen mit Tieren, jedes Land hat hier seine bestimmten Auflagen was Impfungen und Identifikationsmerkmale betrifft. Für die EU hat man mittlerweile eine EU-weit nahezu gleichlautende Regelung gefunden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union transportiert werden, muss ein Pass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Das Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.
Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Ein EU-Heimtierausweis kann von einem Tierarzt ausgestellt werden, wenn der von den obersten Veterinärbehörden dazu ermächtigt ist.
Auch für Reisen innerhalb der EU gelten in den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Die Einreise dieser Tiere nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen. In die übrigen Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat die Einreise im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden.
Man darf maximal drei Vögel mitführen, die aber nicht an Dritte abgegeben werden dürfen. Für Papageien und Sittiche ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.
Für die Einreise mit Heimtieren wie Hunde, Katzen, Frettchen aus Nicht-EU-Ländern gelten die Regelungen der Europäischen Verordnung Nr. 998/2003.
Pro Person können höchstens fünf Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Ist das Herkunftsland nicht gelistet, müssen die Tiere vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein (Untersuchung mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise)
Die Einreisebedingungen müssen mit einer Veterinärbescheinigung nachgewiesen werden (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011-874-EU vom 15. Dezember 2011). Die Veterinärbescheinigung muss ein amtlicher oder amtlich autorisierter Tierarzt ausstellen. Zusätzlich sind Belegdokumente wie Impfausweis oder Nachweis über die Blutuntersuchung mitzuführen.
Für die Einreise mit bis zu 5 Tieren gilt die "Veterinärbescheinigung für die Verbringung von fünf oder weniger Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken in die EU".
Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Microchip (seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tier verpflichtend) gekennzeichnet sein und in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden
In Irland, Malta, Finnland und das Vereinigte Königreich gelten verschärfte Anforderungen an den Nachweis des Impfschutzes sowie besondere Bestimmungen über antiparasitäre Behandlungen.
Was macht man als Tierhalter mit seinem Liebling, wenn man in Urlaub will? Eine gute Unterkunft zu finden ist oft nicht einfach. Was man sich fragen sollte: