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Neues EU-Gesetz: Flugpreise müssen in voller Höhe angegeben werden

Ab 02.11.2008 tritt eine Neue EU-Verordnung in Kraft, die sich mit der Angabe von Flugpreise beschäftigt. Diese dürfte vor allem für Kunden interessant sein, die gerne Online buchen.

Gemäss dieser Verordnung müssen Fluggesellschaften zum Beispiel folgende Kosten künftig sofort angeben:

Bislang war es gängige Praxis, diese Preise nicht sofort anzugeben, sondern sie erst im Nachhinein oder im bekannten Kleingedruckten anzugeben. Man kannte das in starkem Maß von den so genannten Billigfliegern. Dort war es durchaus üblich, dass der eigentliche Flugpreis niedriger war als die später anfallenden Nebenkosten.

Künftig ist es nach dem Willen der EU-Gesetzeshüter nicht mehr erlaubt, diese Nebenkosten erst nach der eigentlichen Buchung anzuzeigen. Weiterhin wurde festgelegt, dass bei einer Online-Buchung eine Option wie zum Beispiel die freiwillige Reiserücktrittsversicherung nicht mehr automatisch voraus gewählt sein darf. Dies war bislang häufig so. Da war dann in einem Buchungsschritt irgendwo die Option Reiserücktrittsversicherung erwähnt und auch vorab schon aktiviert. Bei einer Buchung hat man diese dann mitgebucht, auch wenn man das nicht unbedingt wollte. Damit soll nun Schluss sein.

(10.2008, alle Angaben ohne Gewähr)
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