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Reisewarnung des Auswärtigen Amts als Stornierungsgrund?

Reisewarnungen oder Sicherheitshinweise für bestimmte Länder sind keine schöne Sache, sie helfen aber dem Reisenden und können ihn entsprechend gut schützen. Allerdings hat die Bekanntgabe von Reisewarnungen auch gewisse Auswirkungen.

In Deutschland spricht nur das Auswärtige Amt Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen aus. Dabei gilt, lt. Auswärtigen Amt, folgende Faustregel:

"Reisewarnungen werden nur dann ausgesprochen, wenn mit einer akuten Gefahr für Leib und Leben gerechnet werden muss."

Dies ist durchaus nachvollziehbar, vor allem deshalb, weil die Reisebranche sich in der Regel eng an den Vorgaben des Auswärtigen Amtes orientiert. So bieten viele Anbieter erst dann Stornierungsmöglichkeiten bei Unruhen oder ähnlichem, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Zuletzt war es auch so (u. a. bezüglich der Unruhen in Tunesien und Ägypten anfangs 2011), dass viele Länder schon Reisewarnungen ausgesprochen hatten, als sich das Auswärtige Amt noch stark zurückhielt.

Das Auswärtige Amt argumentierte, dass die Angriffe nicht gegen Touristen gerichtet waren. Die Urlaubsregionen sowohl in Tunesien als auch in Ägypten seien nicht betroffen gewesen. Allerdings starben in diesen Phasen viele Menschen in den Ländern. Die Regierungen reagierten absolut überzogen gegen Demonstranten und hätten hier wohl kaum zwischen Demonstranten und Touristen unterschieden. Dies wurde u. a. vom Außenministerium Österreichs schon viel früher kritisch betrachtet.

Reisewarnung als Stornierungsgrund?

Häufig wird die Falschmeldung verbreitet, dass eine Reise nur dann storniert werden kann, wenn eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vorliegt. Dies ist nicht richtig. Richtig ist: die Stornierung ist einfacher möglich, wenn eine Reisewarnung vorliegt. Fehlt die Reisewarnung, dann lehnen viele Veranstalter eine Stornierung ab. Allerdings hat man als Reisender, je nach Lage vor Ort, auch ohne Reisewarnung des Auswärtigen Amtes durchaus das Recht der Stornierung. Dies müsste man dann vor Gericht durchfechten, falls der Reiseanbieter die Stornierung ablehnt. Im Umkehrschluss muss man auch sagen, dass alleine das Vorliegen einer Reisewarnung nicht automatisch ein Stornierungsgrund ist.

Allerdings hat es sich in der Praxis durchgesetzt, dass deutsche Tourismuskonzerne bei Vorliegen einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes unter Verweis auf höhere Gewalt aus Kulanzgründen grundsätzlich Reisen stornieren. Und sicherlich wird kaum ein Richter eine vorliegende Reisewarnung ignorieren, das wissen die Anbieter auch.

Reisewarnungen und wirtschaftliche bzw. politische Einflüsse

Grundsätzlich kann man feststellen, dass bei ausgesprochenen Reisewarnungen die Buchungszahlen für die betreffenden Länder schlagartig einbrechen. Dies konnte man zuletzt am Beispiel Ägypten sehen. Auch wenn dafür die Buchungszahlen für die Balearen und Kanaren stark anstiegen, so stellen die Stornierungen doch einen wirtschaftlichen Schaden für die Reisebranche dar.

Kaum verwunderlich, dass das Auswärtige Amt sich bezüglich der Reisewarnungen in beliebte deutsche Reiseziele sehr zurückhält, während Reisewarnungen in weniger bekannte Reiseländer recht schnell ausgesprochen werden. Man geht davon aus, dass man hier Rücksicht auf die Reisebranche nimmt. Damit wird aber auch die Sicherheit Reisender hinter wirtschaftlichen Interessen gestellt.

Eine andere Sache sind politische Rücksichtnahmen. Eines der bekanntesten Beispiele ist Israel. Für das Land gibt es praktisch nie Reisewarnungen, egal wie die Situation vor Ort auch sein mag. Gewarnt wird in dem Fall immer nur vor Reisen in die Palästinensischen Gebiete. Über die Hintergründe muss man sicherlich nicht mehr großartige diskutieren.

Die Hinweise des Auswärtigen Amts und ihre Bedeutung

REISEHINWEISE

Hierbei handelt es sich um allgemeine Informationen zum Land, wie man sie von Auswärtigen Amt praktisch zu jedem souveränen Staat erhält. Hier geht es eigentlich nur um Informationen (u. a. um Ein- und Anreisebestimmungen, Medizinische Hinweise)

SICHERHEITSHINWEISE

Sicherheitshinweise machen auf bestehend Probleme in einem Land aufmerksam. In der Regel gibt das Auswärtige Amt im Rahmen der Sicherheitshinweise maximal Tipps und rät dann von Reisen im Land bzw. ins Land ab. Dies besitzt aber noch nicht die Intensität einer Reisewarnung. Wegen Sicherheitshinweisen werden Reiseanbieter auch selten tätig und stornieren selten Reisen.

REISEWARNUNGEN

Reisewarnungen stellen die konkretesten Hinweise zur Sicherheit im Land dar. Sie werden nur ausgesprochen, wenn eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht. Auf dieser Stufe warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen im Land bzw. ins Land. Deutsche, welche sich im Land befinden, werden dann in der Regel aufgefordert, das Land zu verlassen.


[02.2011]

Landesinfo

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